Unseres Erachtens braucht es keine weitern Wahlgänge, wenn alle Ämter im ersten Wahlgang besetzt wurden (auch wenn es mehr Kandididat*innen als Ämter gab). Der aktuelle Vorschlag würde jedoch dies erfordern.
Antrag: | Änderung der Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | KjG (dort beschlossen am: 04.05.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 05.05.2025, 17:49 |
Kommentare
Daniel Rockel:
Der Einwand ist nachvollziehbar, ich würde aber eher eine Positivformulierung wählen z.B. "...erfolgt nur, wenn noch offene Plätze zu besetzen sind und im vorherigen Wahlgang die Anzahl der Kandidat*innen größer war....."