Veranstaltung: | BDKJ-Hauptversammlung 2025 |
---|---|
Antragsteller*in: | Hauptausschuss, BDKJ Regensburg, BDKJ Münster, KjG, KLJB (dort beschlossen am: 21.02.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.03.2025, 21:43 |
A10: Regelmäßigkeit der 72-Stunden-Aktion
Antragstext
Es wird eine regelmäßige Durchführung der 72-Stunden-Aktion des BDKJ-
Bundesverbandes und seiner Jugendverbände verankert. Dabei gelten folgende
Grundlagen:
Die bundesweite Durchführung der 72-Stunden-Aktion wird zukünftig dauerhaft in
einem Vier-Jahres-Zyklus festgelegt, beginnend mit der kommenden 72-Stunden-
Aktion 2027.
- Einsetzung einer Bundesvernetzungsgruppe
Im Rahmen der Wahlen auf der BDKJ-Hauptversammlung, die zwei Jahre vor der
nächsten 72-Stunden-Aktion stattfindet, wird eine Bundesvernetzungsgruppe für
die Aktion gewählt. Aufgabe der Bundesvernetzungsgruppe ist es, die Gesamtaktion
zu planen, bundesweit zu koordinieren und zu steuern sowie die Arbeit der
verschiedenen Ebenen zu unterstützen und zu vernetzen.
- Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand
Der BDKJ-Bundesvorstand wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie die
Aktion alle vier Jahre durchgeführt werden kann und welche Abläufe hierzu
notwendig sind (Finanzkonzept, Änderungen gegenüber der letzten Aktion, …).
Hierfür soll der Beschluss zur 72-Stunden-Aktion 2027 als Grundlage verwendet
werden. Das Konzept soll auch berücksichtigen, wie die Übergänge und Übergaben
zwischen zwei nachfolgenden Bundesvernetzungsgruppen gestaltet bzw. für die
Konzeption der nächsten Aktion genutzt werden sollen.
Begründung
Engagements des BDKJs und seiner Jugendverbände in ganz Deutschland etabliert. Die regelmäßige Durchführung im Vier-Jahreszyklus gewährleistet eine nachhaltige Verankerung in der Verbandsarbeit und gibt den Diözesan- und Landesverbänden sowie allen Beteiligten langfristige Planungssicherheit. So können DVs und JVs langfristig Überschneidungen eigener Veranstaltungen und Aktionen mit der 72-Stunden-Aktion bestmöglich vermeiden.
Die frühzeitige Einsetzung einer Bundesvernetzungsgruppe sowie die Vorlage eines Konzepts durch den BDKJ-Bundesvorstand fördern eine transparente Planung der Aktion. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, organisatorische Änderungen an neue Herausforderungen und Bedingungen anzupassen.
Durch die Unbefristetheit des Beschlusses und die klare Regelung zur Aufhebung wird Kontinuität geschaffen, ohne die demokratische Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Handlungsauftrag an
Zeitrahmen
Ressourcen
Zuständigkeit
Änderungsanträge
- Ä1 (DV Köln (dort beschlossen am: 09.04.2025), Eingereicht)
- Ä2 (Katharina Niedens (BDKJ-Diözesanverband Bamberg), Eingereicht)
- Ä3 (BDKJ Aachen (dort beschlossen am: 06.05.2025), Eingereicht)
- Ä4 (BDKJ-Bundesvorstand, Eingereicht)
- Ä5 (Kadda (DV Bamberg) (Diözesanvorstand), Eingereicht)
- Ä6 (Antragscafe 2.0 (dort beschlossen am: 09.05.2025), Eingereicht)
- Ä7 (DPSG (dort beschlossen am: 09.05.2025), Eingereicht)
Hendrik Schmidt:
Des Weiteren merken wir auch, dass die Ressourcen sowie die Lust auf die Aktion bei unseren Jugendverbänden begrenzt ist.
Simon Schwarzmüller (KjG):
Die Jugend- und Diözesanverbände haben auf den BDKJ-Bundeskonferenzen im Herbst 2024 ein Votum zum favorisierten Jahr für die nächste Aktion abgegeben:
- 2027 viel grün, etwas gemischt, etwas rot
- 2028 viel rot, etwas gemischt, etwas grün
- 2029 gemischt
Dazu kommt, dass in der Reflexion der teilnehmenden Gruppen vor Ort deutlich wurde, dass sich viele Gruppen eine (sogar noch) frühere nächste Aktion wünschen.
Wir fänden es natürlich sehr schade, falls ihr euch aus den von euch benannten Gründen dazu entscheidet, nicht an der Aktion teilzunehmen. Um jedoch das Votum der Bundeskonferenzen und die Rückmeldung der Gruppen vor Ort ernst zu nehmen, haben wir das Jahr 2027 vorgeschlagen. Auch der Hauptausschuss hat sich dazu entschieden, diesen Vorschlag zu unterstützen.